Behandlungsangebot


In meiner Praxis für Psychotherapie behandele ich erwachsene Patient*innen, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind oder die Behandlung selbst zahlen möchten. Meine Fachkunde liegt in dem wissenschaftlich anerkannten Verfahren der kognitiven Verhaltenstherapie. Dieses zeichnet sich durch seine Transparenz, seinen wissenschaftlichen Hintergrund sowie seinen Fokus auf der Hilfe zur Selbsthilfe aus.

Der Schwerpunkt der kognitiven Verhaltenstherapie liegt in der Identifikation und Veränderung von ungünstigen Verhaltensweisen und Denkmustern, die „im Hier und Jetzt“ zur Aufrechterhaltung der aktuellen Symptomatik der Betroffenen beitragen. Der Fokus der Behandlung liegt auf den aktuell auftretenden Beschwerden und Problemen. 

Die Lebensgeschichte und prägende biografische Ereignisse stellen einen wichtigen Baustein für die Erklärung der Entwicklung einer Störung dar. Bei der Planung der Behandlung wird dies entsprechend berücksichtigt. 

Das Behandlungsangebot umfasst alle psychischen Störungen, bei denen die kognitive Verhaltenstherapie indiziert ist.
Dazu gehören u. a.:

  • Angststörungen (z. B. Panikstörung, spezifische Phobie)
  • Zwangsstörungen
  • Depressive Störungen
  • Essstörungen
  • Somatoforme Störungen (z. B. Hypochondrie, Schmerzstörungen)
  • Nichtorganische Schlafstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen

Wenn Sie ein Behandlungsanliegen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Je nach Kapazität werde ich einen ersten Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren, um eine erste Einschätzung Ihres Anliegens vorzunehmen und in Abhängigkeit davon das weitere Vorgehen zu besprechen.

Sollte eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegen, erfolgt zunächst eine umfassende diagnostische Abklärung und die Erstellung eines individuellen Behandlungskonzepts. Bei den meisten privaten Krankenkassen und der Beihilfestelle muss dann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Nach dessen Bewilligung kann mit der eigentlichen Psychotherapie begonnen werden.  


Nicht im Behandlungsangebot:

  • Kurzfristige Unterstützung in akuten Belastungssituationen wie z. B. suizidale Krisen.
    Für eine wirksame ambulante Psychotherapie müssen Termine längerfristig wöchentlich wahrgenommen werden. Es müssen begleitete und selbstständige Aufgaben bearbeitet werden. Wartezeiten (z. B. zur Antragsstellung an die Versicherung) und Therapiepausen (z. B. Urlaub, Krankheit) müssen bewältigt werden können. Daher ist eine ausreichende Stabilität notwendig, die in akuten Belastungssituationen i. d. R. nicht gegeben ist.
    Bei einem dringenden Unterstützungsbedarf haben Sie folgende Möglichkeiten: 
    - Kontaktieren Sie bitte zunächst Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin, dort wird das weitere Vorgehen besprochen.
    - Für die psychiatrische Regelversorgung im Bundesland Bremen ist das Klinikum Bremen-Ost (0421-4080) zuständig.
    - Alternativ können Sie die sozialpsychiatrischen Dienste des Bremer Gesundheitsamtes kontaktieren, deren Kontaktadressen Sie hier (externer Link) finden. 
  • In Notfällen, wie zum Beispiel einer akuten Suizidalität, wenden Sie sich bitte umgehend an den Kriseninterventionsdienst (0421-800582-33) oder den Notruf 112. Beide werden umgehend die notwendigen Schritte mit Ihnen besprechen.
  • Beratungsleistungen, wie z. B. Beratung bei Beziehungskonflikten, familiären Schwierigkeiten oder der allgemeinen Lebensbewältigung, die nicht auf der Grundlage einer psychischen Erkrankung bestehen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an eine geeignete Beratungsstelle.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie bei mir an der richtigen Stelle sind, kontaktieren Sie mich gerne.  


Kosten einer Psychotherapie 


Die Kosten der Behandlung stelle ich auf Basis der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung. Privat versicherte Patient*innen sowie Beihilfeberechtigte können die Rechnung bei ihrer Versicherung und/oder ihrer Beihilfestellung einreichen. Die anteilige Kostenübernahme kann je nach Versicherung und Tarif unterschiedlich ausfallen, weshalb es sich empfiehlt, sich bereits vor Aufnahme einer Psychotherapie nach den entsprechenden Konditionen der Versicherung bzw. Beihilfestelle zu erkundigen. 
Für Selbstzahler*innen entfallen die zuvor erwähnten Formalia. Die psychotherapeutischen Einzelstunden werden Ihnen persönlich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt und direkt von Ihnen beglichen.
Praxis für Verhaltenstherapie
Dr. Kim Sarah Heinemann